Der Kanton Uri kennt zwei Korporationen: die Korporation Ursern, welche das Gebiet des Hochtals Ursern umfasst, und die Korporation Uri. Ihr Gebiet erstreckt sich von der Schöllenen bis an den Urnersee. Die beiden Korporationen zählen zu den ältesten staatlichen Körperschaften im Kanton Uri. Sie sind aus den Marchgemeinden hervorgegangen und bestanden schon vor der Gründung der Eidgenossenschaft.Bis tief ins 19. Jahrhundert hinein war die Korporation Uri mit dem Staat Uri identisch. Nur die Korporationsbürger konnten am kantonalen Staatsleben teilnehmen. Die Bundesverfassung von 1848 erklärte alle Schweizer vor dem Gesetze gleich. Jeder Schweizerbürger durfte sich künftig überall im Land frei niederlassen. Und er erhielt auch das Recht, auf Kantonsebene an Wahlen und Abstimmungen teilzunehmen. Diese klaren Bestimmungen beendeten die Sonderstellung der Korporationsbürger. Gegen Ende des 19. Jahrhunderts liessen sich auch immer mehr fremde Personen im Kanton Uri nieder. Gleichzeitig wurden dem Staat auch zunehmend neue Aufgaben übertragen. Der Ruf nach klaren Regelungen zwischen politischer Gemeinde und Bürgergemeinde wurde immer lauter. 1888 - bei der Totalrevision der Kantonsverfassung - war es soweit: Die beiden Korporationen Uri und Ursern wurden vom Kanton getrennt und zu öffentlich-rechtlichen Körperschaften mit eigener Gesetzgebung erklärt. Die Allmenden und das übrige Korporationsvermögen wurden ausgeschieden. Die Korporationen erhielten überdies das Recht, sich nach eigenem Ermessen zu organisieren. Bis heute unterstehen sie jedoch als Körperschaften des öffentlichen Rechts der Rechtskontrolle des Kantons.

 

Korporation Uri

Pius Zgraggen

Korporationsschreiber

Gotthardstrasse 6

6460 Altdorf

041 874 70 91